Die Vorbereitungszeit für die Einhaltung der EU-Richtlinie ist begrenzt. Für den ersten Bericht im Jahr 2027 sind bereits die Gehälter des Jahres 2026 maßgeblich.
Mit einen frühzeitigen Vorbereitung verschaffen sich Firmen den nötigen Handlungsspielraum, um ein geschlechtsspezifisches Entgeltgefälle zu beseitigen bevor Schadensersatzforderungen und Sanktionen rechtswirksam werden.
Um ausreichende Zeit für Analysen und Vorbereitungsmaßnahmen zu haben, hilft folgende Zeitschiene:
Jahr | Maßnahmen in Vorbereitung auf die EU-Entgeltransparenzrichtlinie |
2024 | Analyse und Planung: • Analyse des geschlechtsspezifischen Entgeltgefälles für das Unternehmen • Ermittlung Handlungsbedarf • Entwicklung eines Aktionsplans zur Reduzierung des geschlechtsspezifischen Entgeltgefälles auf maximal 5% |
2025 | Umsetzung von Maßnahmen: • Im Bedarfsfall Stellenbewertung und Anpassung der Stellenarchitektur • Im Bedarfsfall Anpassung des Vergütungssystems • Anpassung des Entgelts bei geschlechtsbedingter Benachteiligung |
2026 | Sicherstellung Maßnahmenerfolg: • Sammlung und Aufbereitung der Daten für den Bericht • Überprüfung der Effektivität umgesetzter Maßnahmen • Erstellung Probebericht zum geschlechtsspezifischen Entgeltgefälle |
2027 | Einreichung des ersten Berichts: • Erstellung des Berichts über das geschlechtsspezifische Entgeltgefälle • Einreichung des Berichts bis spätestens Juni 2027 • Bewertung der Ergebnisse und Planung weiterer Schritte zur Optimierung |
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