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Entgelttransparenzgesetz

Wie Sie die Herausforderungen meistern!

Anforderungen | Chancen | Sanktionen | Kostenrisiken | Lösungen 

Zweck der EU Entgelttransparenzrichtlinie
(Richtlinie EU 2023/970)


Die EU Entgelttransparenzrichtlinie wurde eingeführt, um Geschlechterdiskriminierung im Arbeitsmarkt zu beseitigen und gleiche Bezahlung für gleichwertige Arbeit zu fördern, indem Unternehmen zur Offenlegung von Gehältern und Entgeltstrukturen verpflichtet werden. Mit der nationalen Umsetzung wird die Richtlinie zum Entgelttransparenzgesetz.

 

Im einzelnen werden folgende Absichten verfolgt:

  • Gleichstellung der Geschlechter im Berufsleben, ​durch Fairness bei der Vergütung

  • Schaffung einer gerechten Entgeltkultur, in der Frauen und Männer für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleich bezahlt werden

  • Sicherstellung der Fairness des Entgelts durch Transparenz und wirksame Durchsetzungsmechanismen

Herr Dr. Vogt stellt sich vor!

Warum Fair Compensation und geschlechtergerechte Vergütung so wichtig sind

Vorstellung Dr. Vogt Consulting - warum faire Vergütungssysteme einführen?

Vorstellung Dr. Vogt Consulting - warum faire Vergütungssysteme einführen?

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Dr. Vogt erklärt die Kernpunkte der
EU-Entgelttransparenzrichtlinie

Kernpunkte der EU Entgelttransparenzrichtlinie

Kernpunkte der EU Entgelttransparenzrichtlinie

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Die Richtlinie im Überblick


​Die Entgelttransparenzrichtlinie (RICHTLINIE EU 2023/970), die bis Juni 2026 in das nationale Entgeltransparenzgesetz umgesetzt wird, zielt auf die Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Entgelttransparenz. Flankiert wird dies mit Durchsetzungsmechanismen. Dabei trifft folgendes zu:

  • Für alle Unternehmen ab 100 Mitarbeitende relevant

  • Umfassendes Berichtswesen zum geschlechtsspezifischen Entgeltgefälle

  • Strenge Anforderungen an Geschlechtergleichstellung und Transparenz beim Entgelt

  • Empfindliche Sanktionen, Geldbußen und Schadensersatz bei Nichteinhaltung

  • Erste Berichte im Juni 2027 fällig über Entgeltgefälle im Vorjahreszeitraum

  • Bis spätestens Juni 2026 in deutsches Recht umzusetzen

Zum Amtsblatt der Europäischen Union mit der RICHTLINIE (EU) 2023/970 des Europäischen Parlaments und des Rates

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Besuchen Sie unsere kostenlosen Webinare zu Entgelttransparenz

Die Vorteile einer professionellen Umsetzung der Entgelttransparenz


Eine gute Beratung und Implementierung der Richtlinie erschließt Ihrem Unternehmen viele wertvolle Vorteile:

  • Bestmögliche Vorbereitung auf die komplexe Aufgabe EU-Entgelttransparenzrichtlinie

  • Stärkung der Arbeitgebermarke durch ein klares Statement für Gerechtigkeit und Transparenz 

  • Höhere Bewerberquote und stärkere Attraktivität am Arbeitsmarkt durch aktive Kommunikation des geschlechterneutralen Entgelts

  • Höhere Weiterempfehlungsquote, weil Mitarbeitende ein faires Unternehmen gern empfehlen   

  • Vermeidung von Sanktionen und Minderung von Kostenrisiken im 6- bis 7-stelligen Bereich  

  • Stärkung der Sozialpartnerschaft mit Betriebsräten und Arbeitnehmervertretungen

  • Aktive Förderung der Vertrauenskultur und sozialen Gerechtigkeit in Ihrem Unternehmen

Mit einer professionellen Analyse erzielen Sie viele Vorteile bei gleichzeitigem Einsparpotenzial

Kosten-Risiko-Check für das Entgelttransparenzgesetz

Kosten-Risiko-Check für das Entgelttransparenzgesetz

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Hier geht es zum Kosten-Risiko-Check
(Gender Pay Gap - Risikoschätzer)

Konzeptmappe mit Handlungsleitfaden

EU-Entgelttransparenzrichtlinie richtig umsetzen.

Ihr Fahrplan zur Compliance


Die Vorbereitungszeit für die Einhaltung der EU-Richtlinie ist begrenzt. Beginnen Sie jetzt mit der Analyse Ihres Entgeltgefälles, um rechtzeitig Anpassungen vornehmen zu können. Unsere Experten nutzen fortschrittliche Analysemethoden, um Ihnen einen klaren Fahrplan zur Einhaltung der Richtlinie aufzuzeigen​

 


2024

Analyse des geschlechts- 
spezifischen Entgeltgefälles.

Spätestens


2025

Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Erreichung eines geschlechtsspezifischen 
Entgeltgefälles von maximal 5 %.

Spätestens


2026

Erster gültiger Berichtszeitraum 
für geschlechtsspezifisches 
Entgeltgefälle in Ihrem 
Unternehmen.

Spätestens


2027

Abgabe des ersten Berichts 
über das Entgeltgefälle 
aus dem Vorjahr 
‍spätestens im Juni 2027.

Bereit für die Entgelttransparenz?

Nutzen Sie unsere zahlreichen Tools zur Überprüfung Ihrer Readiness

Informieren Sie sich in unseren weiteren Videos zum Entgelttransparenzgesetz

Die Konsequenzen der Nicht-Einhaltung


Ein geschlechtsspezifisches Entgeltgefälle hat ernsthafte finanzielle Konsequenzen und Sanktionen zur Folge​​

  • Schadensersatz: Recht auf Schadensersatz für Arbeitnehmer, die geschlechtsspezifische Diskriminierung beim Entgelt erleiden.

  • Beweislastumkehr: Bei Annahme der Benachteiligung aufgrund des Geschlechts muss das Unternehmen die Gleichbehandlung nachweisen.

  • Geldbußen: Einführung abschreckender Geldbußen für Verstöße​ gegen die Richtlinie​

  • Sanktionen für wiederholte Verletzungen: Zusätzliche Sanktionen bei wiederholten Verstößen zur Unterstreichung der Ernsthaftigkeit.

  • Ausschluss von öffentlichen Aufträgen oder Vergabe von Konzessionen: Unternehmen werden bei Nichteinhaltung der Vorgaben ausgeschlossen

Unverbindliches Erstgespräch

mit Quick Check

Buchen Sie einen kostenlosen und unverbindlichen Termin für Ihre Beratung

Was das Entgelttransparenzgesetz von Ihrem Unternehmen fordert - die Uhr tickt!


​Die EU Entgelttransparenzrichtlinie wird bald zum Gesetz und formuliert klare Anforderungen an Ihr Unternehmen:

  • Die EU Entgelttransparenzrichtlinie muss von den Europäischen Mitgliedsstaaten bis spätestens Ende Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden.

  • Wenn Sie Gender Pay Gaps beseitigen müssen, bleiben Ihnen noch ein bis zwei Gehaltsrunden Zeit für die Umsetzung, denn schon im Juni 2027 sind Berichte über Entgeltgefälle aus dem Vorjahreszeitraum verpflichtend.

  • Entgelttransparenz vor der Beschäftigung: Offenlegung von Einstiegsgehältern und Gehaltsspannen. Verbot der Abfrage von Gehaltsverläufen

  • Transparenz bei der Entgeltfestlegung: Information über objektive und geschlechtsneutrale Kriterien für Karriere und Vergütung

  • Auskunftsrecht: Zugang zu Informationen über eigene Entgelthöhe und durchschnittliche Entgelthöhe in Gruppen von Arbeitnehmern mit gleichwertiger Arbeit, nach Geschlecht aufgeschlüsselt. Jährliche Information zum Auskunftsrecht. Verbot von Gehaltsverschwiegenheitsklauseln

  • Berichterstattung über das Entgeltgefälle: Regelmäßige Berichte über geschlechtsspezifisches Entgeltgefälle für Unternehmen ab 100 Mitarbeitern

  • Gemeinsame Entgeltbewertung: Analyse von Arbeitnehmergruppen, die gleichwertiger Arbeit verrichten. Bei geschlechtsspezifischem Entgeltgefälle > 5% in mind. einer Gruppe Entgeltbewertung mit Arbeitnehmervertretung und kontinuierliche Berichte an Überwachungsstelle

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Was passiert bei signifikanten Entgeltgefälle zwischen Frauen und Männern


​Falls dies eintritt:

  • Entgeltgefälle >5% in einer gleichwertigen Gruppe von Arbeitnehmer:innen

  • Entgeltlücke nicht mit objektiven Kriterien begründbar

  • Entgeltlücke nicht innerhalb von 6 Monaten beseitigt

Dann erfolgt:

  • Gemeinsame Entgeltbewertung mit Arbeitnehmervertretung: Bei einem nicht objektiv begründbarem geschlechtsspezifischen Entgeltgefälle von mehr als 5% in einer bestimmten Gruppe von Arbeitnehmern von gleichwertiger Arbeit. ​

  • Ergreifen von Maßnahmen: Beseitigung nicht begründbarer Entgelt-differenzen zwischen Frauen und Männern in enger Zusammenarbeit mit Arbeitnehmervertretung und nach Aufforderung mit Arbeitsaufsichtsbehörde und/oder Gleichbehandlungsstelle. ​

  • Mitteilungspflicht: Die Ergebnisse der gemeinsamen Entgeltbewertung und ergriffenen Maßnahmen müssen den Arbeitnehmern, der Arbeitnehmervertretung und der Überwachungsstelle zur Verfügung gestellt werden.​

  • Sicherstellung geschlechtsneutraler Arbeitsbewertung: Überprüfung bestehender bzw. Einrichtung neuer Arbeitsbewertungssysteme mit Arbeitnehmervertretung, um einer Entgeltdiskriminierung aufgrund des Geschlechts vorzubeugen

Geschlechtsspezifisches Entgeltgefälle nach EU-Staaten
Leitlinien für das geschlechtsneutrale Entgelt


​Die EU Entgelttransparenzrichtlinie verlangt eine geschlechtergerechte Vergütung anhand folgender Leitlinien:

  • Geschlechtsneutrale Arbeitsbewertung: Einsatz analytischer Systeme zur Arbeitsbewertung, die Diskriminierung vermeiden. D.h. Verwendung geschlechtsneutraler Kriterien wie Kompetenzen, Belastungen, Verantwortung und Arbeitsbedingungen als Basis für geschlechtsneutrale Stellen- und Entgeltbewertung.​

  • Analyse aller Gruppen von Arbeitnehmern, die gleichwertige Arbeit verrichten: Prüfung, ob das geschlechtsspezifische Entgeltgefälle 5% nicht überschreitet​

  • Begründung geschlechtsspezifischer Entgeltunterschiede: Trennung des Entgeltgefälles zwischen Frau und Mann in einen objektiv begründbaren Anteil und einen diskriminierenden Anteil anhand geschlechtsneutraler Kriterien (z.B. Leistung, Erfahrung, Qualifikation oder Kompetenz)

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Welche Berichte Ihr Unternehmen melden muss


​Die EU Entgelttransparenzrichtlinie erfordert eine Berichtsgrundlage über das geschlechtsspezifische Entgeltgefälle – Unternehmensweit und für Arbeitnehmergruppen

  • Geschlechtsspezifisches Entgeltgefälle: Beschreibt den prozentualen Unterschied im Durchschnittsentgelt zwischen Frauen und Männern. ​

  • Mittleres geschlechtsspezifisches Entgeltgefälle: Beschreibt die Differenz zwischen den Median-Entgelthöhen von Frauen und Männern, ausgedrückt als Prozentsatz.​

  • Variable und ergänzende Bestandteile: Detaillierte Aufschlüsselung der Unterschiede im Entgeltgefälle, die sich aus variablen oder ergänzenden Entgeltbestandteilen ergeben wie Bar- und Sachleistungen, einschließlich Boni, Überstundenvergütungen und sonstiger Prämien.​

  • Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Gibt an, wie viele Frauen und Männer ergänzende oder variable Entgeltbestandteile erhalten, um Transparenz hinsichtlich der Verteilung dieser Zusatzleistungen zu schaffen.​

  • Entgeltquartile: Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in jedem Entgeltquartil. Diese Aufschlüsselung zeigt, wie Frauen und Männer innerhalb der Gehaltsstruktur des Unternehmens verteilt sind und trägt dazu bei, potenzielle Ungleichheiten und die „gläserne Decke“ zu identifizieren.​

Die Höhe der Sanktionen


Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie will Unternehmen dazu anhalten, transparente und gerechte Entgeltstrukturen zu implementieren und Entgeltdiskriminierung aktiv entgegenzuwirken.

Dazu sind wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen vorgesehen:

  • Mindestsanktionen: Die Richtlinie schreibt vor, dass Mitgliedstaaten Mindestsanktionen für Nichteinhaltung der Berichts- und Transparenzpflichten festlegen.​

  • Bemessungsgrundlage der Geldstrafen: Die Höhe der Geldstrafen orientiert sich an der Schwere des Verstoßes und könnten sich weiter aus Bruttojahresumsatz oder Gesamtentgeltsumme ableiten.​

  • Schadensersatz: vollständige Nachzahlung entgangener Entgelte, Boni oder Sachleistungen sowie Schadensersatz für entgangene Chancen, immateriellen Schaden sowie Verzugszinsen

Welche Durchsetzungsmechanismen sieht die EU-Entgelttransparenzrichtlinie konkret vor?

Durchsetzungsmechanismen der EU-Entgelttransparenzrichtlinie

Durchsetzungsmechanismen der EU-Entgelttransparenzrichtlinie

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Informations-Videos zur Entgelttransparenzrichtlinie

Wie beeinflusst eine geschlechtergerechte Entlohnung das Employer Branding eines Unternehmens?

Welche Vorteile gibt es, wenn man sich frühzeitig mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie beschäftigt?

Warum sollten Unternehmen frühzeitig mit der Umsetzung der
EU-Entgelttransparenzrichtlinie anfangen?

Weitere Informationsquellen zum Thema Entgelttransparenzgesetz

Häufig gestellte Fragen

An welche Stellen müssen Unternehmen berichten?


Berichtspflichten gemäß EU-Entgelttransparenzrichtlinie:

Berichtsempfänger:

  • Nationale Überwachungsstelle (wird von jedem Mitgliedstaat benannt)

  • Beschäftigtenvertretung des Unternehmens

  • Arbeitnehmer:innen (auf Anfrage)

  • Arbeitsaufsichtsbehörden oder Gleichstellungsstellen (auf Anfrage)

  • Öffentlichkeit (bestimmte Informationen müssen öffentlich zugänglich gemacht werden)

Veröffentlichungspflichten:

  • Auf der Unternehmenswebsite oder an einem für Arbeitnehmer:innen und Öffentlichkeit zugänglichen Ort

  • In maschinenlesbarem Format zur Erleichterung der Datenverarbeitung

  • Mindestens 5 Jahre Aufbewahrungspflicht für die Berichte

Berichtsinhalte:

  • Geschlechtsspezifisches Entgeltgefälle beim Gesamtentgelt

  • Mittleres geschlechtsspezifisches Entgeltgefälle

  • Entgeltgefälle bei ergänzenden/variablen Bestandteilen

  • Anteil der Beschäftigten, die ergänzende/variable Bestandteile erhalten

  • Anteil der Beschäftigten in jedem Entgeltquartil

  • Entgeltgefälle zwischen Beschäftigten mit gleicher/gleichwertiger Arbeit

Vertraulichkeit:

  • Personenbezogene Daten müssen geschützt werden

  • Bei weniger als 10 Personen pro Kategorie können Daten zusammengefasst werden

Die Berichtspflichten erfordern eine systematische Datenerhebung und -analyse. Für eine strukturierte Vorbereitung bietet sich eine Vorstudie zur Entgelttransparenz an.

Wie berechne ich das Gender Pay Gap?


Berechnung des Gender Pay Gaps gemäß EU-Entgelttransparenzrichtlinie:

1. Unbereinigtes Gender Pay Gap:

  • Formel: (Durchschnittliches Entgelt Männer - Durchschnittliches Entgelt Frauen) / Durchschnittliches Entgelt Männer × 100%

  • Beispiel: Bei durchschnittlich 55.000€ für Männer und 46.750€ für Frauen beträgt das unbereinigte Gender Pay Gap: (55.000€ - 46.750€) / 55.000€ × 100% = 15%

  • Dies entspricht einer absoluten Entgeltlücke von 8.250€ pro Person

2. Bereinigtes Gender Pay Gap:

  • Basiert auf der logib-Regression (lineare multiple Regression)

  • Standarderklärungsmodell berücksichtigt:
    Ausbildungsniveau
    Berufserfahrung
    Dienstalter
    Hierarchieebene/berufliche Stellung
    Anforderungsniveau gemäß Stellenbewertung

  • Unternehmensspezifische Erweiterungen können zusätzlich einbeziehen:
    Leistungsbeurteilungen
    Spezifische Qualifikationen
    Marktrelevante Faktoren
    Standortfaktoren

3. Berechnung für Arbeitnehmergruppen mit gleichwertiger Arbeit:

  • Bildung von Gruppen nach objektiven Kriterien

  • Separate Berechnung des Entgeltgefälles für jede Gruppe

  • Besondere Aufmerksamkeit bei Gruppen mit >5% Entgeltgefälle

Rechenbeispiel: Ein Unternehmen mit 300 Mitarbeitenden und einem unbereinigten Gender Pay Gap von 15% könnte durch ein unternehmensspezifisches Erklärungsmodell feststellen, dass nur 5% tatsächlich geschlechtsbedingt sind. Bei einem Durchschnittsgehalt von 50.000€ bedeutet dies eine Reduzierung der erforderlichen Gehaltsanpassungen von 1,2 Mio.€ auf 400.000€ jährlich.

Für eine detaillierte Analyse empfiehlt sich ein Video mit Rechenbeispielen zur Entgeltlücke.

Wie ist die Arbeitnehmervertretung einzubinden?


Einbindung der Arbeitnehmervertretung gemäß EU-Entgelttransparenzrichtlinie:

  • Bei gemeinsamer Entgeltbewertung (wenn Entgeltgefälle >5% nicht objektiv gerechtfertigt ist):
    Gemeinsame Analyse der Anteile von Frauen und Männern in jeder Mitarbeitergruppe
    Gemeinsame Bewertung der durchschnittlichen Entgelte (inkl. Zusatzleistungen)
    Gemeinsame Definition objektiver und geschlechtsneutraler Bewertungskriterien
    Gemeinsame Entwicklung von Maßnahmen zur Beseitigung ungerechtfertigter Entgeltunterschiede

  • Mitteilungspflichten gegenüber der Arbeitnehmervertretung:
    Ergebnisse der Entgeltbewertung
    Ergriffene Maßnahmen zur Korrektur von Gehaltsunterschieden
    Regelmäßige Entgeltberichte (bei Unternehmen ab 100 Beschäftigten)

  • Mitwirkung bei der Beseitigung von Entgeltlücken:
    Gemeinsame Entwicklung geeigneter Maßnahmen
    Mögliche Hinzuziehung von Arbeitsaufsichtsbehörden oder Gleichbehandlungsstellen

  • Geschlechtsneutrale Arbeitsbewertung:
    Sicherstellung objektiver und geschlechtsneutraler Bewertungssysteme
    Anpassung bestehender oder Einführung neuer Systeme bei Bedarf

Ohne Arbeitnehmervertretung können sich Beschäftigte durch einen Vertreter ihrer Wahl vertreten lassen.

Für eine strukturierte Vorbereitung auf diese Anforderungen bietet die Fair Compensation Zertifizierung einen anerkannten Rahmen.

Wie definiert die EU-Entgelttransparenzrichtlinie 2023/970 zentrale Begriffe wie Entgelt, gleichwertige Arbeit und Entgeltgefälle und Entgelttransparenz?


Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie 2023/970 definiert zentrale Begriffe wie folgt:

Entgelt:

  • "Grund- oder Mindestlohn oder -gehalt sowie alle sonstigen Vergütungen, die der Arbeitgeber aufgrund des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer mittelbar oder unmittelbar als Geld- oder Sachleistung zahlt"

  • Umfasst alle Vergütungsbestandteile einschließlich Boni, Überstundenvergütungen, Reisezulagen, Wohnungszulagen, Entschädigungen, betriebliche Altersversorgung und Sachleistungen

Gleichwertige Arbeit:

  • "Arbeit, die nach objektiven, geschlechtsneutralen Kriterien als gleichwertig gilt"

  • Beurteilung anhand von Faktoren wie:
    Kompetenzen (Fähigkeiten, Qualifikationen, Erfahrung)
    Belastungen (körperliche, psychische, emotionale)
    Verantwortung (für Menschen, Güter, Organisation)
    Arbeitsbedingungen (Umgebung, Risiken)

Geschlechtsspezifisches Entgeltgefälle:

  • "Unterschied beim durchschnittlichen Entgeltniveau zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des Arbeitgebers, ausgedrückt als Prozentsatz des durchschnittlichen Entgeltniveaus der männlichen Arbeitnehmer"

Entgelttransparenz:

  • "Transparenz in Bezug auf die Entgeltstrukturen eines Unternehmens oder einer Organisation, die es ermöglicht, eine potenzielle geschlechtsspezifische Entgeltdiskriminierung zu erkennen"

Für die praktische Umsetzung dieser Definitionen bietet der Gender Pay Gap Schätzereine erste Orientierung zur Ermittlung möglicher Entgeltunterschiede.

Welche Sanktionen sind vorgesehen?


Sanktionen gemäß EU-Entgelttransparenzrichtlinie 2023/970:

  • Wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen für Verstöße gegen die Richtlinie

  • Schadensersatz für Betroffene , einschließlich:
    Vollständige Nachzahlung entgangener Entgelte
    Nachzahlung von Boni oder Sachleistungen
    Entschädigung für entgangene Chancen
    Entschädigung für immateriellen Schaden
    Verzugszinsen

  • Geldbußen , deren Höhe sich orientieren kann an:
    Schwere und Dauer des Verstoßes
    Vorsätzlichkeit oder grober Fahrlässigkeit
    Bruttojahresumsatz oder Gesamtentgeltsumme
    Intersektioneller Diskriminierung (erschwerend)

  • Spezifische Sanktionen für wiederholte Verstöße :
    Entzug öffentlicher Zuwendungen
    Ausschluss von finanziellen Anreizen
    Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen

Rechenbeispiel zu Kostenrisiken: Ein Unternehmen mit 300 Mitarbeitenden (davon 100 Frauen) und einem mittleren Jahresgehalt von 50.000€ könnte bei einem unbereinigten Gender Pay Gap von 7% Schadensersatzforderungen von bis zu 350.000€ jährlich gegenüberstehen. Durch ein unternehmensspezifisches Erklärungsmodell könnten jedoch objektiv nicht erforderliche Gehaltsanpassungen von bis zu 1,8 Mio.€ vermieden werden.

Um Ihr individuelles Kostenrisiko zu ermitteln, nutzen Sie den Kostenrisiko-Schätzer für den Gender Pay Gap.

Welche Berichte braucht es?


Erforderliche Berichte zur EU-Entgelttransparenzrichtlinie:

1. Berichterstattung über das geschlechtsspezifische Entgeltgefälle:

  • Durchschnittliches geschlechtsspezifisches Entgeltgefälle beim Gesamtentgelt

  • Mittleres geschlechtsspezifisches Entgeltgefälle beim Gesamtentgelt

  • Geschlechtsspezifisches Entgeltgefälle bei ergänzenden/variablen Bestandteilen

  • Mittleres geschlechtsspezifisches Entgeltgefälle bei ergänzenden/variablen Bestandteilen

  • Anteil der Arbeitnehmer:innen , die ergänzende/variable Bestandteile erhalten

  • Anteil der Arbeitnehmer:innen in jedem Entgeltquartil

  • Entgeltgefälle zwischen Arbeitnehmer:innen mit gleicher/gleichwertiger Arbeit

2. Gemeinsame Entgeltbewertung (bei >5% Entgeltgefälle):

  • Analyse der Anteile weiblicher und männlicher Arbeitnehmer:innen in jeder Arbeitnehmergruppe

  • Detaillierte Informationen zum durchschnittlichen Entgeltniveau und zu ergänzenden/variablen Bestandteilen

  • Identifizierung von Entgeltunterschieden zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei gleicher/gleichwertiger Arbeit

  • Begründung der Unterschiede und objektive, geschlechtsneutrale Rechtfertigungen

  • Maßnahmen zur Beseitigung ungerechtfertigter Unterschiede

  • Wirksamkeitsbewertung der Maßnahmen

Die Berichte erfordern eine systematische Datenerhebung und -analyse. Eine logib-Regression (lineare multiple Regression) mit unternehmensspezifischen Erweiterungen kann helfen, objektiv nicht erforderliche Gehaltsanpassungen zu vermeiden.

Für eine strukturierte Vorbereitung empfehlen sich Expertenwissen und Beratung zur Umsetzung.


Welche Unternehmen haben welche Pflichten ab wann?


I. Einheitliche Pflichten ab Juni 2026 (gilt für alle Unternehmensgrößen)

  • Information zur Gehaltsspanne & Bewerbungsprozess : Bereitstellung relevanter Daten ab Juni 2026

  • Transparenz der Entgeltkriterien : Offenlegung der Kriterien für Entgeltfestlegung und -entwicklung ab Juni 2026 (Hinweis: Bei Unternehmen mit < 50 Beschäftigten sind Ausnahmen möglich)

  • Auskunftsanspruch : Mitarbeitende erhalten ab Juni 2026 Auskunft zum geschlechtsspezifischen Vergleichsentgelt

  • Schadensersatzanspruch : Ab Juni 2026 besteht ein Anspruch auf Schadensersatz

II. Berichtspflichten & Pflicht zur gemeinsamen Entgeltbewertung (variabel nach Unternehmensgröße)

  • Für Unternehmen > 250 Beschäftigte :
    Berichtspflicht zum Entgeltgefälle: Beginn ab Juni 2027, jährlich
    Gemeinsame Entgeltbewertung (bei >5% Gefälle): Beginn ab Juni 2027

  • Für Unternehmen mit 150-249 Beschäftigten :
    Berichtspflicht zum Entgeltgefälle: Beginn ab Juni 2027, alle 3 Jahre
    Gemeinsame Entgeltbewertung (bei >5% Gefälle): Beginn ab Juni 2027

  • Für Unternehmen mit 100-149 Beschäftigten :
    Berichtspflicht zum Entgeltgefälle: Beginn ab Juni 2031, alle 3 Jahre
    Gemeinsame Entgeltbewertung (bei >5% Gefälle): Beginn ab Juni 2031

  • Für Unternehmen < 100 Beschäftigte :
    Keine Berichtspflicht (freiwillige Berichterstattung möglich)
    Mitgliedstaaten können verlangen, dass auch diese Unternehmen Informationen über das Entgelt vorlegen

Was fordert die Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in Bezug auf die analytische Stellenbewertung?


Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie fordert in Bezug auf die analytische Stellenbewertung:

  • Anwendung objektiver Kriterien für die Bewertung und den Vergleich von Arbeitsplätzen

  • Vier Hauptfaktoren müssen berücksichtigt werden:
    Kompetenzen (Fähigkeiten, Qualifikationen)
    Belastungen (körperliche, psychische, emotionale)
    Verantwortung (für Menschen, Prozesse, Ressourcen)
    Arbeitsbedingungen (Umgebung, Risiken)

  • Gewichtung der Faktoren nach Relevanz für die jeweilige Position

  • Geschlechtsneutrale Ausgestaltung aller Bewertungskriterien

  • Vermeidung von Überschneidungen zwischen den Bewertungskriterien

  • Transparente Dokumentation der Bewertungsmethodik

Die Implementierung erfolgt idealerweise in fünf Schritten:

  1. Bestandsaufnahme bestehender Stellenbewertungssysteme

  2. Entwicklung geschlechtsneutraler Bewertungskriterien

  3. Systematische Anwendung auf alle Positionen

  4. Identifikation gleichwertiger Tätigkeiten

  5. Überprüfung und Anpassung der Entgeltstrukturen

Für eine professionelle Unterstützung bei der Implementierung bieten sich Webinare zur Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie an.

Welche Absichten verfolgt die Richtlinie?​


Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie 2023/970 verfolgt folgende Absichten:

  • Bessere und wirksamere Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgeltsdurch Festlegung gemeinsamer Mindestanforderungen für alle Unternehmen und Organisationen in der EU

  • Förderung der Entgelttransparenz zur Aufdeckung möglicher geschlechtsspezifischer Entgeltdiskriminierung

  • Stärkung der Durchsetzungsmechanismen für das Recht auf gleiches Entgelt

  • Beseitigung der anhaltenden geschlechtsspezifischen Entgeltdiskriminierungund Verringerung des geschlechtsspezifischen Entgeltgefälles

  • Verbesserung des Zugangs zu Informationen für Arbeitnehmer:innen über ihr Entgelt und Entgeltstrukturen

  • Schaffung von Transparenz bei der Entgeltfestlegung und Entgeltentwicklung

Die Richtlinie beschränkt sich auf die Festlegung von Mindeststandards und geht nicht über das für die Verwirklichung dieser Ziele erforderliche Maß hinaus.

Für eine praxisnahe Umsetzung der Richtlinie bieten Expert:innen regelmäßig Webinare zur EU-Entgelttransparenzrichtlinie an, die konkrete Handlungsschritte aufzeigen.

Welche konkreten Maßnahmen zur Entgelttransparenz müssen Unternehmen verschiedener Größen umsetzen?


Konkrete Maßnahmen nach Unternehmensgröße:

Für alle Unternehmen unabhängig von der Größe:

  • Transparenz bei Entgeltfestlegung : Objektive, geschlechtsneutrale Kriterien für Vergütung und Karriere

  • Verbot der Abfrage von Gehaltsverläufen in Bewerbungsprozessen

  • Verbot von Gehaltsverschwiegenheitsklauseln

Ab 50 Beschäftigten:

  • Auskunftsrecht für Mitarbeitende über durchschnittliche Entgelthöhe nach Geschlecht bei gleichwertiger Arbeit

  • Gehaltsspannen in Stellenanzeigen (Ausnahmen möglich)

Ab 100 Beschäftigten:

  • Berichterstattung über geschlechtsspezifisches Entgeltgefälle (ab 2031)

Ab 150 Beschäftigten:

  • Berichterstattung über geschlechtsspezifisches Entgeltgefälle (ab 2027, alle 3 Jahre)

  • Gemeinsame Entgeltbewertung bei >5% Entgeltgefälle

Ab 250 Beschäftigten:

  • Jährliche Berichterstattung über geschlechtsspezifisches Entgeltgefälle (ab 2027)

  • Gemeinsame Entgeltbewertung bei >5% Entgeltgefälle

Die Umsetzung erfordert eine systematische Analyse der Vergütungsstrukturen und eine analytische Stellenbewertung. Die Zeit drängt, da nur noch 1-2 Gehaltsrunden für Anpassungen verbleiben.

Für eine fundierte Einschätzung Ihrer aktuellen Situation empfiehlt sich ein Quick-Check zur Entgelttransparenz.

Wozu wird das Gender Pay Gap bereinigt?


Warum die Bereinigung des Gender Pay Gaps entscheidend ist:

  • Differenzierte Ursachenanalyse: Die Bereinigung ermöglicht die Unterscheidung zwischen strukturellen Faktoren (Teilzeit, Berufswahl) und tatsächlicher Entgeltdiskriminierung.

  • Vermeidung objektiv nicht erforderlicher Gehaltsanpassungen: Ein unbereinigtes Gender Pay Gap von 15% würde bei 100 Frauen mit 50.000€ Durchschnittsgehalt Anpassungskosten von 750.000€ jährlich bedeuten. Durch Bereinigung mittels unternehmensspezifischem Erklärungsmodell lässt sich feststellen, dass möglicherweise nur 4% tatsächlich geschlechtsbedingt sind – dies reduziert die erforderlichen Anpassungen auf 200.000€.

  • Rechtssichere Argumentation: Die Bereinigung liefert objektive Begründungen für Entgeltunterschiede, die nicht auf dem Geschlecht basieren.

  • Gezielte Maßnahmen: Statt pauschaler Gehaltserhöhungen können präzise Maßnahmen dort ansetzen, wo tatsächlich geschlechtsbedingte Unterschiede bestehen.

  • Beweislastumkehr: Bei Entgeltdiskriminierungsklagen müssen Arbeitgeber nachweisen, dass Unterschiede objektiv gerechtfertigt sind – die Bereinigung liefert diese Nachweise.

  • Compliance mit der EU-Richtlinie: Die Richtlinie fordert explizit die Analyse und Rechtfertigung von Entgeltunterschieden.

Mehr Fragen? - Unser KI-Assistent zur Entgelttransparenz hilft!

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Glossar - die wichtigsten Begriffe zur Entgelttransparenz

1. Gender Pay Gap
Bezeichnet die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen, ausgedrückt in Prozent. Unterscheidet zwischen unbereinigten und bereinigten Gaps. Ist Kernindikator für Entgeltgleichheit.

2. Unbereinigter Gender Pay Gap
Misst den reinen Durchschnittslohnunterschied zwischen Männern und Frauen. Berücksichtigt keine objektiven Faktoren wie Qualifikation oder Berufserfahrung.

3. Bereinigter Gender Pay Gap
Berücksichtigt objektive Einflussgrößen (z. B. Berufserfahrung, Stellenwert). Zeigt die Lücke, die nicht durch sachliche Kriterien erklärbar ist.

4. Gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit
Grundprinzip der Entgeltgerechtigkeit. Fordert gleiche Bezahlung bei gleichen Tätigkeiten oder vergleichbaren Anforderungen.

5. EU-Entgelttransparenzrichtlinie (2023/970)
Legt Transparenzpflichten und Berichtsvorgaben zur Lohnstruktur fest. Ziel ist die Beseitigung geschlechtsspezifischer Entgeltungleichheiten.

6. Gehaltsbänder (Salary Bands)
Vorgegebene Gehaltsspannen für Positionen oder Funktionsgruppen. Sollen Transparenz schaffen und Diskriminierung verhindern.

7. Transparenzpflicht
Verpflichtet Unternehmen, Informationen über Gehaltsstrukturen offenzulegen. Betont Vergleichbarkeit von Entgelten nach Geschlecht.

8. Auskunftsrecht
Mitarbeitende können Gehaltsinformationen zu gleichwertigen Tätigkeiten einfordern. Erhöht den Druck auf Arbeitgeber, Lohnlücken zu erklären.

9. Regressionsanalyse
Statistische Methode zur Ermittlung bereinigter Lohnunterschiede. Trennt diskriminierende von objektiv begründbaren Einflüssen.

10. Diskriminierende Lohnunterschiede
Differenzen, die sich nicht sachlich erklären lassen. Können zu Schadenersatzansprüchen und Haftungsrisiken führen.

11. Gemeinsame Entgeltprüfung (Joint Pay Assessment)
Unternehmen und Arbeitnehmervertretung analysieren zusammen Löhne. Findet bei Lohnlücken über 5 % ohne objektive Gründe statt.

12. Compliance
Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und unternehmensinterner Richtlinien. Im Entgeltkontext: Sicherstellung fairer, transparenter Gehaltsstrukturen.

13. Berichtspflichten
Regelmäßige Offenlegung der geschlechtsspezifischen Entgeltunterschiede. Gilt häufig gestaffelt nach Unternehmensgröße.

14. Risiko- und Kostenabschätzung
Bewertet potenzielle Gehaltsnachzahlungen und Bußgelder. Hilft Unternehmen, sich rechtzeitig finanziell abzusichern.

15. Burden of Proof (Beweislastumkehr)
Im Streitfall muss das Unternehmen nachweisen, dass keine Diskriminierung vorliegt. Erhöht das Haftungsrisiko bei Lohnstreitigkeiten.

16. Entgelttransparenz-Audit
Prüfung durch interne oder externe Stellen, ob Vergütungsstrukturen diskriminierungsfrei sind. Dient als Nachweis der Rechtskonformität.

17. Stellenbewertungsverfahren
Analytische Methode zur Einordnung von Jobs nach Anforderungen und Verantwortung. Basis für faire und vergleichbare Gehaltsfestsetzungen.

18. Sanctions (Sanktionen)
Rechtliche und finanzielle Folgen bei Nichteinhaltung der Richtlinie. Können von Bußgeldern bis zum Ausschluss bei öffentlichen Ausschreibungen reichen.

19. Objektive Kriterien
Sachliche Faktoren wie Qualifikation, Berufserfahrung oder Verantwortung. Dürfen Lohnunterschiede rechtfertigen, falls nachvollziehbar belegt.

20. Fair Compensation
Konzept und häufig auch Label/Zertifikat für Unternehmen, die diskriminierungsfrei entlohnen. Unterstreicht das Bekenntnis zu gerechter Vergütung.

Nutzen Sie unsere Tools zur Überprüfung Ihrer Readiness

Bereit für Entgelttransparenz?

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